Wir sind eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei und unterstützen Betroffene von Online-Betrug, Anlagebetrug und kryptobezogenen Betrugsfällen mit anwaltlicher Erstprüfung, rechtlicher Einordnung und Vertretung. In komplexen Sachverhalten ist rasches und strukturiertes Handeln wichtig. Wenn Sie befürchten Opfer eines Onlinebetrugs/Betrugs mit Kryptowährungen geworden zu sein, zählt jeder Tag. Wir helfen Ihnen, so schnell wie möglich die richtigen Schritte zu setzen.
Alleine in den letzten 3 Jahren wurden mehr als 20 Milliarden Dollar weltweit durch Krypto-Scams verloren. Dabei zeigt sich ganz klar, dass die Methoden immer schnelllebiger und auch skrupelloser werden, wodurch es für Laien immer schwieriger wird, diese zu durchschauen und nachzuverfolgen.
Auch im deutschsprachigen Raum werden jedes Jahr Tausende Opfer von Online-Transaktionsbetrug. Allein in Österreich wurden letztes Jahr über 20.000 Fälle angezeigt. Die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Nicht zahlende Broker, nicht erreichbare Support-Adressen oder langanhaltende Wartezeiten sind ein klares Warnsignal.
Im Bereich des Online-Betrugs treten wiederkehrende Muster auf. Eine frühe rechtliche und technische Einordnung des konkreten Falls ist oft entscheidend für die weitere Vorgehensweise.
Wie bei jedem klassischen Anlagebetrug gibt es auch bei Online-Betrug eindeutige Warnsignale. Anhand dieser können Sie bereits im Vorfeld gut abschätzen, ob es sich möglicherweise um einen Betrug handelt.
Telefonische Kontaktaufnahmen erfolgen über wechselnde, meist ausländische Telefonnummern. Diese Telefonnummern können nur selten zurückgerufen werden.
Die Kommunikation erfolgt über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal.
Es wird versucht mittel Screensharing-Apps wie Anydesk, Teamviewer oder Screenleapmit auf Ihren Computer zuzugreifen.
Bei den verwendeten Emailadressen handelt es sich um keine Firmenadressen sondern um Adressen von kostenlosen Emailanbietern wie Yahoo oder Gmail.
Oft gibt es keine seriösen Angaben zum verantwortlichen Unternehmen auf der Website oder das Impressum fehlt komplett. Sind Unternehmensinformationen angegeben, lohnt sich eine Internetrecherche.
Alle namhaften Finanz-dienstleister sind in Firmen-registern gelistet und lassen sich ganz einfach online finden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) führen eine Datenbank bekannter Betrugsfirmen.
Erst kürzlich erstellte Social-Media-Profile, viele 5-Sterne-Bewertungen in kurzer Zeit und ein fehlendes Impressum auf der stellen klare Warnsignale dar.
Nach einem Betrugsverdacht sollte der Sachverhalt rasch geprüft und rechtlich eingeordnet werden. Welche Maßnahmen sinnvoll und möglich sind, hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Sie glauben, Sie sind Opfer einer Betrugsmasche? Dann setzen Sie folgende Schritte sofort um.
Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren. In einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch erörtern wir unverbindlich, ob und in welchem Umfang eine anwaltliche Vertretung Ihres Sachverhalts möglich und sinnvoll ist.
Nutzen Sie alternativ unser Kontaktformular. Schildern Sie den Sachverhalt in kurzen Zügen.
Unser Team besteht aus spezialisierten Rechtsanwälten, Geldwäschebeauftragten und Blockchainforensikern. Wir bearbeiten Betrugsfälle im digitalen Umfeld mit Fokus auf rechtliche Einordnung, Beweissicherung und strukturierte Fallaufarbeitung.
Die Möglichkeiten bei Online-Betrugsfällen hängen sehr vom individuellen Sachverhalt ab.
Wenn die Täter unbekannt sind bzw. Alias-Namen verwendet haben, ist der vielversprechendste Weg jener dem „Geld“ zu folgen. Dementsprechend gilt es zunächst festzustellen, wohin das „Geld“ geflossen ist – „Follow the Money“. Nachdem die Spur des Geldes in der Regel auch zu den Tätern (bzw. Mitgliedern einer kriminellen Organisation/Geldwäscher – sog. Money Mules) führt und das primäre Ziel der Staatsanwaltschaft die Ausforschung der Täter ist, folgen auch die Strafverfolgungsbehörden prinzipiell diesem Ansatz.
Je nach Sachverhalt ist es notwendig den verwendeten Computer/Handy/Emailheader auszulesen um etwa IP-Adressen, Anydesk- bzw. Team Viewer IDs, aufgerufene Webseiten etc. sicherzustellen oder die Homepage „auszulesen“.
Aufgrund der Vielzahl an Betrugsfällen und den beschränkten Kapazitäten innerhalb der Strafverfolgungsbehörden empfiehlt es sich soweit wie möglich entsprechende Ermittlungsvorarbeit (Nachverfolgung Transaktionen, Ausforschung Kryptowährungsbörsen, Domainabfragen etc.) zu leisten und diese Erkenntnisse in der Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft/Anzeige an die Polizei zu verarbeiten.
Dadurch wird den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungsarbeit nicht nur erleichtert und die schnellstmögliche Bearbeitung gewährleistet, sondern vielmehr sichergestellt, dass die ermittelnden Beamten bestmögliche unterstützt werden.
Je nach individuellen Sachverhalt ist auch ein Vorgehen gegen involvierte Einzelpersonen, Kryptowährungsbörsen selbst und Banken möglich bzw. sinnvoll.
Nachdem die gängigen Kryptowährungen auf öffentlichen Blockchains transferiert werden, die grundsätzlich von jedem eingesehen werden können, sind Kryptotransaktionen eigentlich sehr gut nachvollziehbar. Richtig ist, dass die Walletadressen in der Regel per se keinen Hinweis auf den Inhaber geben. In der weit überwiegenden Anzahl an Fällen werden die Krypto von den Betrügern jedoch zu Exchanges (Coinbase, Kraken, Binance, HTX, Crypto.com, etc.) transferiert. Durch Spezialprogramme (wie Chainalyses Reactor, Ciphertrace Inspector, IKNAIO, Qlue, etc.) ist es möglich, Kryptowährungen zu Adressen zu verfolgen die Kryptohandelsbörsen zurechenbar sind.
Nachdem sämtliche Kryptohandelsbörsen Geldwäsche und Compliance Richtlinien unterworfen sind, muss sich jeder Kunde bei Eröffnung eines Kontos identifizieren (Ausweisdokument, Foto etc.). Die jeweilige Kryptohandelsbörse, auf die die Kryptos verfolgt wurden, kennt somit den wirtschaftlichen Begünstigten, auf dessen Wallet die inkriminierten Kryptos transferiert wurden. Über entsprechende Auskunftsersuchen bzw. Sicherstellungsanordnungen der Staatsanwaltschaft werden die Informationen zum Walletinhaber (Name, Adresse, Ausweisdokumente, verwendete TelNr/Email, von welcher IP Adresse wurde wann und mit welchem Gerät auf das Konto zugegriffen, LogFiles etc) bzw. den vorgenommenen Transaktionen (für den Fall dass die Kryptos weiter transferiert wurden) erteilt und die Assets – soweit noch vorhanden – eingefroren bzw. an spezielle Behördenwallets des BMI transferiert;
Mit den entsprechenden Spezialprogrammen können darüber hinaus auch zusammenhängende Wallets (sogenannte Cluster) identifiziert werden und auf diesem Weg weitere Ermittlungsansätze ausgemacht werden. Befinden sich die Kryptos noch auf unbekannten Wallets, die keiner bekannten Kryptohandelsbörse zugeordnet werden können, kann ein Alarm gestellt werden, der uns unverzüglich informiert, sobald die Kryptos bewegt werden.
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort. Die Erfolgsaussichten sind von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängig. Der Erfolg hängt insbesondere von nachstehenden Faktoren ab:
Im Cybrecrime Report des Bundeskriminalamts wird eine Aufklärungsquote von rd 34% ausgewiesen. Seitens der Strafverfolgung/Politik wurde zwischenzeitlich erkannt, dass es sich bei Cyberkriminalität um eine ernstzunehmende Bedrohung handelt und werden für die Verfolung dieser Straftaten laufend mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für unser Einschreiten hängen von den individuell für Sie zu erbringenden Leistungen ab.
Diese Leistungen können von der „einfachen“ Nachverfolgung Ihrer Kryptowährungen, über die Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bis hin zur zivilgerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehen.
Welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, können wir erst nach Kenntnis sämtlicher Umstände ihres individuellen Falles beurteilen. Im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung arbeiten wir zunächst Ihren individuellen Sachverhalt auf und besprechen die Möglichkeiten.
Kostentransparenz ist uns wichtig, daher erhalten Sie von uns stets eine belastbare Kostenprognose.
Im Strafverfahren ist ein Prozess erst dann vorbei, wenn Täter ausgeforscht und im Rahmen eines Strafverfahrens (Verhandlung vor dem Strafrichter) abgeurteilt wurden. Vermögenswerte können jedoch unabhängig davon, ob man den Täter findet oder nicht, sichergestellt werden und im Rahmen einer vorzeitigen Verwertung dem Opfer zurückgegeben werden.
Die Gesamtdauer der Durchsetzung von Ansprüchen im Zivilrechtsweg beträgt in der Regel zwischen zwei/drei Monaten bis zu einem Jahr. Bei komplexen Fällen kann es natürlich durchaus zu längeren Prozessen kommen.
Grundsätzlich können Erfolgsvereinbarungen im individuellen Einzelfall – nur im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – abgeschlossen werden.
Diese Entscheidung bleibt Ihnen überlassen. Grundsätzlich schätzen wir den persönlichen Kontakt und nehmen uns gerne Zeit für unsere Mandanten. Gerne empfangen wir Sie persönlich in unserer Kanzlei in Wien sowie in unserer Sprechstelle in Klagenfurt.
Sollte eine persönliche Besprechung nicht möglich sein, können wir diese jederzeit via Microsoft Teams oder Zoom abhalten.
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder
rufen Sie uns einfach an.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen